JAHRESABSCHLUSS

Wir fertigen Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen an.

Ihr Jahresabschluss wird so erstellt, dass er den steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Um Wahlrechte optimal zu nutzen, findet in den meisten Fällen vor der endgültigen Abschlusserstellung ein Gespräch mit dem Mandanten statt. Da das Steuerrecht viele Wahlrechte beinhaltet, muss für eine optimale Nutzung dieser meist auch ein Blick in die Zukunft geworfen werden.

Im Jahresabschlussgespräch wird dann die bestmögliche Zukunftsperspektive für Ihr Unternehmen mit Ihnen zusammen entwickelt.

  • Bei Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz erstellen wir die notwendige Überleitungsrechnung.
  • Des Weiteren können wir für Sie aufgrund Ihrer Finanzbuchhaltung überprüfen, ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart sinnvoll oder sogar gesetzlich notwendig ist.

Selbstverständlich erstellen wir, insoweit Sie vorher Ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt haben, die Überleitungsrechnung zur Gewinnermittlung nach Bilanzierungsvorschriften für Sie.