FINANZBUCHFÜHRUNG

Die Finanzbuchführung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung und somit den Kern Ihres Unternehmens.

Sie können die Finanzbuchhaltung selbst anfertigen oder sie durch unsere Kanzlei erstellen lassen. Eine Erstellung der Finanzbuchführung durch unsere Kanzlei sichert Ihnen die materielle und formelle Richtigkeit sowie die fristgerechte Abwicklung aller Meldungen an das Finanzamt und Sie können sich voll auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass wir Ihr Unternehmen durch die Erstellung der monatlichen Buchhaltung von Grund auf kennen und Ihnen schon unterjährig Handlungsratschläge geben können. Damit Sie wissen wo Ihr Unternehmen steht, erhalten Sie von uns monatlich oder quartalsweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung unter anderem auch mit Vergleichswerten der Vorjahresperiode. Die Auswertungen sind ein ein wichtiges Planungs- und Entscheidungsinstrument für ihre Unternehmensentscheidungen. Des Weiteren sind wir natürlich Ansprechpartner für das Finanzamt bei Rückfragen bezüglich der Steueranmeldungen.

Unsere Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung umfassen die folgenden Tätigkeiten:

  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung inklusive der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und zusammenfassenden Meldung sowie elektronische Übertragung an das Finanzamt/Bundeszentralamt für Steuern
  • Monatliche Kontokorrentbuchführung der Ein- und Ausgangsrechnungen (OPOS)
  • Beantragung von Dauerfristverlängerungen und USt-ID Nummern
  • Beantragung von notwendigen Bescheinigungen, wie zum Beispiel Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG